Kurzzeitpflege

Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege sind zum Beispiel:

  • wenn unerwartete Pflegebedürftigkeit eintritt (z. B. Schlaganfall oder Sturz mit Knochenbrüchen) und eine Entlassung aus dem Krankenhaus oder aus der Rehabilitationsklinik in die Häuslichkeit nicht möglich ist
  • wenn der Pflegebedarf plötzlich sehr hoch ist und keine ausreichenden Möglichkeiten für eine Pflege zu Hause vorhanden sind

Für ei­ne Kurz­zeit­pfle­ge zieht der Pfle­ge­bedürf­ti­ge für längs­tens 28 Ta­ge in ei­ne Ein­rich­tung der Kurz­zeit­pfle­ge oder ein Pfle­ge­heim mit ent­spre­chen­der Zu­las­sung. Ei­ni­ge sol­cher Ein­rich­tun­gen fin­den Sie un­ter un­se­ren Netz­werk­part­nern. Bit­te er­kun­di­gen Sie sich über wei­te­re Ein­rich­tun­gen in Ih­rer Nähe bei Ih­rer Pfle­ge­kas­se. Auch hier muss ein ent­spre­chen­der An­trag auf Kurz­zeit­pfle­ge bei der Pfle­ge­kas­se ge­stellt wer­den. In der Zeit der In­an­spruch­nah­me ei­ner sol­chen Maßnah­me ha­ben die An­gehöri­gen die Möglich­keit, die wei­te­re Pfle­ge zu or­ga­ni­sie­ren und zu pla­nen (Woh­nungs­an­pas­sung etc.).