Betreutes Wohnen

Das Be­treu­te Woh­nen bie­tet ei­ne Al­ter­na­ti­ve zu den klas­si­schen und all­seits be­kann­ten Al­ten- und Pfle­ge­hei­men. Während es sich bei den Be­woh­ner/in­nen klas­si­scher Al­ten- und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen um pfle­ge­bedürf­ti­ge Men­schen han­delt, die ei­ner „Rund-um-die-Uhr-Be­treu­ung“ bedürfen, bie­tet das Be­treu­te Woh­nen viel­mehr ei­ne Lösung für all die­je­ni­gen an, die sich ih­re Selbstständig­keit bis ins ho­he Al­ter wah­ren wol­len und zu­dem noch zu ei­ner ei­genständi­gen und au­to­no­men Le­bensführung fähig sind. Das Be­treu­te Woh­nen bie­tet dem Be­woh­ner ei­ne ab­ge­schlos­se­ne – und da­mit ei­genständi­ge – Woh­nung.

Welche Leistungen beinhaltet diese Form des Wohnens?
Betreuungs- oder Service-Leistungen gehören beim Betreuten Wohnen zur Wohnung dazu. Die Wohnung wird inklusive grundlegender Betreuungsleistungen angemietet.

Miete, Grund- und Wahlservice
Neben den monatlich zu zahlenden Mietkosten fällt eine sogenannte Betreuungspauschale an, die für den in diesen Wohnanlagen angebotenen Grundservice verwendet wird.

Zum Grund­ser­vice zäh­len:

  • stan­dard­mä­ßi­ge Haus­meis­ter­dienst­leis­tun­gen (Rei­ni­gung des Trep­pen­hau­ses und der Au­ßen­an­la­gen, In­stand­set­zung der be­ste­hen­den Haus­tech­nik u.v.a.m.)
  • pro­blem­lo­se Ein­rich­tung ei­nes Haus­not­ru­fes
  • ein fes­ter An­sprech­part­ner zur Ver­mitt­lung von zu­sätz­li­che Wahl­leis­tun­gen / Hilfs­diens­ten (Pfle­ge­leis­tun­gen; Fahr­diens­te / Haus­wirt­schafts­diens­te / Wä­sche­ser­vice / Es­sen auf Rä­dern usw.)
  • Or­ga­ni­sa­ti­on von Ver­an­stal­tun­gen in ei­ner sol­chen Wohn­an­la­ge für die Be­woh­ner

Oft­mals be­steht für die Be­woh­ner/in­nen auch die Mög­lich­keit, die Mahl­zei­ten zu­sam­men in den vor­han­de­nen Ge­mein­schafts­räu­men ein­zu­neh­men, so­fern sie die­se Ge­sell­schaft wün­schen.

Zu den Wahl­leis­tun­gen ge­hö­ren:

Wenn der Fall ein­tritt und ei­ne erhöhte Hilfs- und Pfle­ge­bedürf­tig­keit vor­liegt, kann der so­ge­nann­te Wahl­ser­vice durch den/die Be­woh­ner/in in An­spruch ge­nom­men wer­den. Da­zu zäh­len Leis­­tun­g­en aus dem haus­­wirt­­schaft­­li­chen so­wie aus dem Pfle­ge- und Be­treu­ungs­sek­tor. Oft­mals ko­ope­rie­ren sol­che Wohn­an­la­gen mit be­stimm­ten am­bu­lan­ten Pfle­ge- oder So­zi­al­sta­tio­nen, wel­che die­se Dienst­leis­tun­gen dann über­neh­men. So­fern kein An­spruch auf Leis­tun­gen aus der Pfle­ge­kas­se be­steht, müs­sen die­se Wahl­leis­tun­gen durch den/die Be­woh­ner/in zu­sätz­lich zu den an­fal­len­den Miet- und Be­treu­ungs­kos­ten ver­gü­tet wer­den.